Parken in Weilburg
Die Parkgebühren betragen:
1. Parkhaus Rathaus
gebührenpflichtige Parkzeit montags bis sonntags von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Parkgebühr 1,00 Euro je 60 Minuten
Max. Parkgebühr 15,00 Euro/24 Stunden
uneingeschränkte Parkzeit
Schrankenlos Parken – Ohne Ticket, ohne Schranke: https://parken.weilburg.de/
2. Parkdeck Hainallee
gebührenpflichtige Parkzeit montags bis sonntags von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Parkgebühr 1,00 Euro je 60 Minuten
Max. Parkgebühr 10,00 Euro/24 Stunden
uneingeschränkte Parkzeit
3. Parkhaus Innenstadt
gebührenpflichtige Parkzeit montags bis sonntags von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Parkgebühr 1,00 Euro je 60 Minuten
Max. Parkgebühr 10,00 Euro/24 Stunden
uneingeschränkte Parkzeit
4. Parkplatz im Bereich der P+R Anlage Bahnhof Weilburg
gebührenpflichtige Parkzeit montags bis sonntags von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Parkgebühr 0,50 Euro je 60 Minuten
Max. Parkgebühr 5,00 Euro/24 Stunden
uneingeschränkte Parkzeit
5. für die übrigen mit Parkscheinautomaten überwachten Parkplätze
5.1 In der Straße "Über dem Hainberg" und vor "Haus des Handwerks“
gebührenpflichtige Parkzeit montags bis freitags von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr
samstags von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr
maximale Parkzeit 2 Stunden
Parkgebühr 1,00 Euro je 60 Minuten
5.2 Marktplatz, Schlossplatz
gebührenpflichtige Parkzeit montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr
samstags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
maximale Parkzeit 1 Stunde
Parkgebühr 1,00 Euro je 30 Minuten
5.3 Hinter dem Rathaus (Komödienbau)
Gebührenpflichtige Parkzeit montags bis freitags von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr
samstags von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr
maximale Parkzeit 1 Stunde
Parkgebühr 1,00 Euro je 30 Minuten
5.4 Hainallee, gegenüber dem Parkdeck Hainallee (lahnseits)
gebührenpflichtige Parkzeit montags bis sonntags von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Parkgebühr 1,00 Euro je 60 Minuten
Max. Parkgebühr 10,00 Euro/24 Stunden
uneingeschränkte Parkzeit.
Bitte beachten Sie die Höchstparkzeiten!
Gebührenfreie Parkplätze stehen Ihnen in der Hainallee sowie als Kurzzeitparkplätze in der Mauerstraße zur Verfügung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Parkgebührenordnung