Jagdgenossenschaft Hasselbach
Offenlegung der Niederschrift
Gemäß § 7 Abs. 4 der Satzung der Jagdgenossenschaft Hasselbach liegt die Niederschrift der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 11. April 2024 nebst Anlagen, in der Zeit vom
19. April bis 3. Mai 2024 zur Einsicht offen. Sie kann bei der Jagdvorsteherin Heidrun Ulrich Gaudernbacherstr.3 eingesehen werden. Einsprüche gegen diese Niederschrift können nur bis 17. Mai 2024 schriftlich bei der Jagdvorsteherin abgegeben werden.
Unter TOP 9 Verwendung des Reinertrages wurde beschlossen:
Der Reinertrag wird weiterhin vorrangig für Feldwegeunterhaltung, Ausheben u. Instandhaltung der Gräben, sowie für die unter TOP 10 beschlossenen Maßnahmen verausgabt.
Weilburg- Hasselbach, den 16. April 2024
Der Jagdvorstand
Heidrun Ulrich, Jagdvorsteherin