Bauleitplanung der Stadt Weilburg, Stadtteil Kirschhofen Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf dem Mühlberg“

Bauleitplanung der Stadt Weilburg, Stadtteil Kirschhofen Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf dem Mühlberg“ Hier: Räumlicher Geltungsbereich genordet, ohne Maßstab

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Weilburg

 

Bauleitplanung der Stadt Weilburg, Stadtteil Kirschhofen
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf dem Mühlberg“

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB);

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weilburg hat in ihrer Sitzung am 07.03.2024 den Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf dem Mühlberg“ gefasst. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine baurechtlich abgesicherte Nutzung des vorhandenen Holzverarbeitungsbetriebes geschaffen werden. Zur Darstellung gelangt hierzu eine Sonderbaufläche „Holzverarbeitung“.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bauleitplans sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes, ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, eine schalltechnische Untersuchung, eine Stellungnahme zur Tunnelstatik sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen werden in der Zeit vom

 

Montag, dem 15.04.2024 bis einschl. Freitag, dem 17.05.2024

 

auf der Internetseite der Stadt Weilburg www.weilburg.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Weilburg, Fachbereich Bauen, Zimmer 1003, Mauerstraße 6-8, 35781 Weilburg. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.

 

Die Dienststunden sind:

montags bis mittwochs                      08.30h bis 12.00h

montags                                             14.00h bis 16.00h

donnerstags                                        14.00h bis 18.00h

freitags                                               08.30h bis 12.00h

 

Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z. B. textlich per E-Mail an d.sterlepper@weilburg.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 

a) Umweltbericht gemäß § 2a BauGB. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

 

  • Boden und Fläche: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Bodenhaushalt, Formulierung eingriffsminimierender Maßnahmen.
  • Wasser: Bewertung der Planung im Hinblick auf oberirdische Gewässer, einschließlich amtlich festgestellter Überschwemmungsgebiete, Trinkwasserschutzgebiete, Starkregenereignisse sowie den Eingriff in den Wasserhaushalt, Formulierung eingriffsminimierender Maßnahmen.
  • Luft und Klima: Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung und Lokal- bzw. Kleinklima, Beschreibung von Minimierungsmaßnahmen.
  • Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzrechtliche Bestands- und Eingriffsbewertung.
  • Tier und artenschutzrechtliche Belange: Beschreibung der gesetzlichen Bestimmungen zum Artenschutz und Beurteilung der potenziellen Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange.
  • Natura 2000 Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Benennung und Bewertung der Auswirkungen auf die nächstgelegenen Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) sowie des Landschaftsschutzgebietes „Auenverband Lahn-Dill“
  • Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen.
  • Biologische Vielfalt: Bestimmung der Begrifflichkeit und Bewertung der Bedeutung des Plangebietes für die biologische Vielfalt.
  • Landschaftsbild: Beschreibung des Untersuchungsgebietes und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild.
  • Mensch – Wohn- und Erholungsfunktion: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Siedlungsbereiche und der Naherholungsfunktion
  • Kulturelles Erbe und Denkmalschutz: Beschreibung und Bewertung der Betroffenheit von Kultur und sonstigen Sachgütern, Hinweis darauf, dass während der Erdarbeiten auf mögliche Bodendenkmäler zu achten ist
  • Bestehende und resultierende Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder für planungsrelevante Schutzgüter durch Unfälle und Katastrophen: Feststellung einer fehlenden Betroffenheit.

 

Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).

 

b) Umweltrelevante Stellungnahmen

 

  • Arbeitsgemeinschaft anerkannte Naturschutzverbände (29.10.2022): Anregungen und Hinweise zum Maß der baulichen Nutzung, zur Außenbeleuchtung, zu Bewirtschaftungsmodalitäten, zu Bepflanzungen sowie zur Nutzung von Solarenergie.
  • Kreisausschuss Landkreis Limburg-Weilburg – FD Bauen und Naturschutz (27.10.2022): Anregungen und Hinweise zur Behandlung der Eingriffsregelung und zur geplanten Kompensationsmaßnahme.
  • Kreisausschuss Landkreis Limburg-Weilburg – FD Wasser-, Boden und Immissionsschutz (04.11.2022): Hinweise zu Wasserschutzgebietsfragen und festgesetzte Überschwemmungsgebiete, Anregungen und Hinweise zum Umgang mit anfallendem Abwasser, einschließlich der Verwertung von Niederschlagswasser.
  • Kreisausschuss Landkreis Limburg-Weilburg – FD Landwirtschaft (05.10.2022): Hinweise zu landwirtschaftlichen Belangen, Ausführungen zur geplanten Kompensationsmaßnahme (Niederwald mit Kurzumtrieb).
  • Regierungspräsidium Gießen (07.11.2022): Ausführungen zu den regionalplanerischen Belangen. Stellungnahmen in Bezug auf den Grundwasserschutz, die Wasserversorgung. oberirdische Gewässer und den Hochwasserschutz. Allgemeine Hinweise zum Thema Starkregen, kommunales Abwasser und Gewässergüte. Stellungnahme zu Abfallentsorgungsanlagen. Hinweise auf Konfliktpotential aus immissionsschutzrechtlicher Sicht. Hinweis auf die Lage des Plangebiets in drei erloschenen Bergwerksfeldern. Stellungnahme zu landwirtschaftlichen Belangen, Hinweise und Ausführungen zu forstrechtlichen Belangen, Hinweise zum Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Lahn-Dill“ sowie Hinweise zu gesetzlich geregelten Verfahrensfragen.

 

c) Weitere umweltrelevante Informationen:

 

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, PlanÖ: Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag umfasst neben einem einleitenden Kapitel zur Veranlassung und Aufgabenstellung, zu den rechtlichen Grundlagen und der Methodik, die Ermittlung der Wirkfaktoren und Festlegung des Untersuchungsrahmens sowie eine Vorauswahl potenziell betroffener artenschutzrechtlich relevanter Artengruppen (Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Haselmaus, Hirschkäfer), für die eine umfassende Prüfung zu den Verbotstatbeständen und der Vermeidung von Beeinträchtigungen erfolgt.
  • Schalltechnische Untersuchung / Immissionsprognose Nr. 5051 des Schalltechnischen Büro A. Pfeifer: Untersuchung und Bewertung der durch das Vorhaben planbedingt einwirkenden Immissionsbelastungen auf die nächstgelegene schutzbedürftige Bebauung.

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

Der Magistrat

 

Gez.

Dr. Johannes Hanisch
Bürgermeister