Bekanntmachung der Wahlleiterin der Stadt Weilburg
Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Ortsbeirates des Stadtteils Hirschhausen
Der aufgrund des Wahlvorschlages der Bürgerliste Hirschhausen gewählte Bewerber
Herr Markus Ebel, Bermbacher Weg 1, 35781 Weilburg-Hirschhausen
hat sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates Hirschhausen niedergelegt und verzichtet damit auf seinen Sitz.
Gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 33 Abs. 3, Nr. 1 KWG und § 58 Kommunalwahlordnung (KWO) stelle ich daher fest, dass Herr Markus Ebel aus dem Ortsbeirat Hirschhausen ausscheidet und der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Bürgerliste Hirschhausen,
Herr Christoph Knörr, Bermbacher Weg 18, 35781 Weilburg-Hirschhausen
für den Ortsbeirat Hirschhausen an dessen Stelle tritt und nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person der Stadt Weilburg innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Weilburg, Mauerstraße 6/8, 35781 Weilburg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Weilburg, den 12.04.2023
gez.
Christine Wörle
Gemeindewahlleiterin