Aktuelles aus dem Rathaus

Bauleitplanung der Stadt Weilburg, Stadtteil Kirschhofen - Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf dem Mühlberg“

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Weilburg

Bauleitplanung der Stadt Weilburg, Stadtteil Kirschhofen
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf dem Mühlberg"

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weilburg hat in ihrer Sitzung am 23.09.2021 die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf dem Mühlberg“ beschlossen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine baurechtlich abgesicherte Nutzung des vorhandenen Holzverarbeitungsbetriebes geschaffen werden. Zur Darstellung gelangt hierzu eine Sonderbaufläche „Holzverarbeitung“.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes, einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag liegt in der Zeit von

Dienstag, dem 04.10.2022 - einschl. Freitag, dem 04.11.2022

im Rathaus der Stadt Weilburg, Stadtbauamt Zimmer 1004, Mauerstraße 6-8, 35781 Weilburg während der üblichen Dienststunden montags bis mittwochs von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Unterlagen können zudem auf der Homepage der Stadt Weilburg https://www.weilburg.de/de/rathaus-aktuelles/oeffentliche-bekanntmachung.html. und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de) eingesehen und heruntergeladen werden.

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Der Magistrat

Gez.

Dr. Johannes Hanisch
Bürgermeister

 

Bauleitplanung der Stadt Weilburg, Stadtteil Kirschhofen
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf dem Mühlberg“

Hier: Räumlicher Geltungsbereich

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genordet, ohne Maßstab


pdf V_BG_FNP_Ä_Mühlberg_07-07-2022.pdf

pdf V_FNP_Auf_dem_Mühlberg_07-07-2022.pdf