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Aktuelles aus dem Rathaus

Bauleitplanung der Stadt Weilburg, Stadtteil Kirschhofen - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Auf dem Mühlberg“

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Weilburg

Bauleitplanung der Stadt Weilburg, Stadtteil Kirschhofen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Auf dem Mühlberg“

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weilburg hat in ihrer Sitzung am 23.09.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Auf dem Mühlberg“ beschlossen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine baurechtlich abgesicherte Nutzung des vorhandenen Holzverarbeitungsbetriebes geschaffen werden. Zur Ausweisung hierzu gelangt ein sonstiges Sondergebiet „Holzverarbeitung“ gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, einschließlich zugehöriger Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Umweltbericht und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag liegt in der Zeit von

Dienstag, dem 04.10.2022 – bis einschl. Freitag, dem 04.11.2022

im Rathaus der Stadt Weilburg, Stadtbauamt, Zimmer Nr. 1004, Mauerstraße 6-8, 35781 Weilburg während der üblichen Dienststunden montags bis mittwochs von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Unterlagen können zudem auf der Homepage der Stadt Weilburg https://www.weilburg.de/de/rathaus-aktuelles/oeffentliche-bekanntmachung.html. und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de) eingesehen und heruntergeladen werden.

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Der Magistrat

Gez.

Dr. Johannes Hanisch

Bürgermeister


Bauleitplanung der Stadt Weilburg, Stadtteil Kirschhofen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Auf dem Mühlberg“

Übersichtskarte

1

Hier: Räumlicher Geltungsbereich (Plankarte 1)

2

genordet, ohne Maßstab

Hier: Externe Ausgleichsfläche (Plankarte 2 – Gemarkung Kirschhofen, Flur 4, Flurstück 96)

3

genordet, ohne Maßstab


pdf Bebauungsplan.pdf

pdf Textliche Festsetzungen.pdf

pdf Begründung zum Bebauungsplan.pdf

pdf Vorhaben- und Erschließungsplan.pdf

pdf Flächennutzungsplan.pdf

pdf Begründung zum Flächennutzungsplan.pdf

pdf Umweltbericht.pdf

pdf Bestandskarte zum Umweltbericht.pdf

pdf Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag.pdf
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