Aktuelles aus dem Rathaus
Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weilburg
Bekanntmachung der Wahlleiterin der Stadt Weilburg
Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern der
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weilburg
Der aufgrund des Wahlvorschlages der Partei Bündnis‘90/Die Grünen (Grüne)
gewählte Bewerber
Herr Wilhelm-Friedrich Grote, Königsberger Straße 6, 35781 Weilburg
ist durch Tod aus der Stadtverordnetenversammlung ausgeschieden.
Gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) und § 58 Kommunalwahlordnung stelle ich daher fest, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Grünen,
Herr Guido König, Weilburger Straße 28, 35781 Weilburg-Odersbach
für die Stadtverordnetenversammlung an dessen Stelle tritt und nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person der Stadt Weilburg innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Weilburg, Mauerstraße 6/8, 35781 Weilburg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere
Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Weilburg, den 13.09.2022
Gez.
Christine Wörle
Gemeindewahlleiterin