Aktuelles aus dem Rathaus
Online Wahlschein
Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der Kommunalwahl am 14.03.2021 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen (zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie bis zum 21.02.2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Weilburg.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
In dem Zeitraum zwischen Montag, 01.02.2021 bis Mittwoch, 10.03.2021 (einschließlich Mittwoch vor der Wahl) besteht die Möglichkeit, dass die Bürgerinnen und Bürger Briefwahlunterlagen online beantragen können:
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.
064 71 - 314 - 109
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt