Aktuelles aus dem Rathaus
Stadt Weilburg unterstützt Vereine - Mittel aus Förderprogramm „Sport integriert Hessen“ / Zuschüsse können noch bis 1. Dezember beantragt werden
Die Stadt Weilburg fördert Vereine, die verschiedene Sport- und Bewegungsangebote für Flüchtlinge, Menschen mit Migrationshintergrund sowie sozial benachteiligte Personen anbieten. Insgesamt wurden 8.000 Euro aus dem Förderprogramm „Sport integriert Hessen“ der hessischen Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Sportjugend Hessen bewilligt, die die Stadt nun an die Vereine weitergibt.
Folgende Bereiche können gefördert werden:
- Sportkurse und Trainingsangebote für und mit Geflüchteten, Menschen mit Migrationshintergrund, sowie sozial benachteiligter Personen
- Helferkosten bei interkulturellen Sportfesten
- Offene Sportgruppen für die Zielgruppen (z.B. „Mitternachtssport“)
- Sachmittel für Sportangebote für die vorgenannte Zielgruppe
- Sportmaterial (Trainingsbekleidung, Sportschuhe, Schutzausrüstung z.B.. Helm, Mundschutz) und Sportgeräte (bspw. Bälle, Schläger), etc.
- Die Sachmittel für geflohene Menschen aus der Ukraine werden gesondert berücksichtigt
- Fahrtkosten zur Teilnahme an Turnieren und Wettkämpfen auswärts
- Kosten als Ausrichter von Turnieren/Wettkämpfen
- Kosten für Ausflüge mit vorrangig eigenem Sport- und Bewegungsbezug (z.B. Kletterpark, Soccerhalle), der Besuch einer Sportveranstaltung (z.B. Bundesligaspiel) ist hiervon ausgenommen.
- Transportkosten zwischen Trainingsstätte und Flüchtlingsunterkunft gemäß Auslagen (z.B. Busfahrkarte) oder gem. §6 Hessisches Reisekostengesetz (u.a. Auto triftiger Grund: 0,35 €/km).
Nicht anerkannt werden können:
- Catering- und Verpflegungskosten bei Sportfesten, Turnieren etc.
- Platz- und Hallenmieten
- Übernahme von Mitgliedsbeiträgen
- Individuelle Kursgebühren, Schwimmkurse werden gesondert anerkannt
- Teilnahmegebühren für Ferienspiele oder Sportcamps
- Gebühren für Spieler- und Startpässe
- Kosten für investive Baumaßnahmen
- Übernahme von Mitgliedsbeiträgen
- Unbewegliche Sachen für integrative und soziale Arbeit (z.B. Großsportgeräte wie Tore, Basketballkörbe o.a.) sind nur in begründeten Ausnahmefällen zuwendungsfähig, hier muss vorab Kontakt mit unten genannter email-Adresse aufgenommen werden.
(Es handelt sich um keine abschließende Auflistung, sollten Sie weitere Ideen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit unten genannter Email Adresse auf)
Interessierte Vereine können ihre Anträge ab sofort bis 1. Dezember 2022 ausschließlich per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! richten.