Alt und Jung in Weilburg

Seniorenangebote

  • R i c h t l i n i e der Stadt Weilburg zur Einrichtung eines Seniorentaxis

    Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.02.2021 werden gemäß der §§ 5 und 50 HGO in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. Mai 2020 (GVBl. S. 318) folgende Richtlinie erlassen:

     

    Ziel des Seniorentaxis ist es, die innerstädtische Mobilität der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weilburg im Alter und bei Schwerbehinderung zu erhalten. Es soll aber auch keine Konkurrenz zum bestehenden öffentlichen Nahverkehr darstellen.

    I.          Nutzungsberechtigte/r

    Nutzungsberechtigt sind alle Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Stadt Weilburg

    • die das 65. Lebensjahr vollendet haben,

    oder

    • über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen
      aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder
      Bl   (blinde Menschen) oder
      H    (Hilflosigkeit),

         unabhängig vom Grad der Behinderung verfügen.

     

    II.         Fahrtziel und Gutscheinnutzung

    Die Nutzung des Seniorentaxis ist nur für Fahrten im Stadtgebiet von Weilburg möglich.

    Die Abgabe ist auf max. 12 Gutscheine/pro Kalenderjahr/pro Nutzungsberechtigten begrenzt.

    Es dürfen mehrere Gutscheine pro Fahrt benutzt werden. Differenzen zum tatsächlichen Fahrpreis sind von den Nutzungsberechtigten zu ergänzen, Auszahlungen sind umgekehrt nicht möglich.

    III.        Förderhöhe

    Die Stadt Weilburg zahlt einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des ausgegebenen Gutscheines in Höhe von 5,00 Euro, das sind 2,50 Euro pro Gutschein, soweit die Fahrt nicht anderweitig bezuschusst werden kann.

    Die Abholung des Gutscheines in Höhe von 5,00 Euro erfolgt unmittelbar, unter Vorlage des Personalausweises und/oder des Schwerbehindertenausweises, von dem/der Einwohner/in mit Hauptwohnsitz in der Stadt Weilburg. Der/die Nutzungsberechtigte entrichtet 2,50 Euro pro Gutschein.

    Die ortsansässigen Personenbeförderungsunternehmen senden monatlich die eingelösten Gutscheine bei der Stadt Weilburg zur Abrechnung ein. Diese bekommen pro Gutschein 5,00 Euro ausgezahlt.

    Gutscheine können nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ausgegeben werden.

     IV.       Inkrafttreten

    Diese Richtlinie tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

    Stadt Weilburg, 05.02.2021

    Der Magistrat

    Gez.

    Dr. Johannes Hanisch                                                     

    Bürgermeister                                                                  


    pdf Richtlinie Seniorentaxi 2021
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  • Weilburger Seniorenblatt Ausgabe Nr. 61 - Dezember 2020, Januar, Februar 2021

    Zumm Download steht hier das Seniorenblatt, Ausgabe Nr. 61 - Dezember 2020, Januar, Februar 2021 zur Verfügung


    pdf Weilburger Seniorenblatt Ausgabe Nr. 61
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  • Weilburger Seniorenblatt Ausgabe Nr. 60 - September, Oktober, November 2020

    Zum Download steht die 60. Ausgabe des Weilburger Seniorenblattes zur Verfügung.


    pdf Weilburger Seniorenblatt Ausgabe Nr. 60
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  • Seniorenblatt Ausgabe 59 - Juni, Juli August 2020

    Zum Download steht die Seniorenblatt Ausgabe 59 zur Verfügung


    pdf Weilburger Seniorenblatt Ausgabe 59
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  • Amtliche Bekanntmachung der Stadt Weilburg: Rentenberatungstermine während der Corona – Pandemie

    Rentenberatungstermine während der Corona – Pandemie

    Die Stadt Weilburg gibt bekannt, dass auch während der Corona – Pandemie Rentenberatungstermine stattfinden. Ebenso können Anträge auf Rente (Erwerbsunfähigkeit, Verlängerungen, etc.) gestellt werden.

    In diesem Fall bitten wir Sie um telefonische Kontaktaufnahme

    mit unserer Mitarbeiterin Frau Tyl unter der Telefonnummer 06471/31419

    von Montag – Freitag in der Zeit von 9.00 – 12.00 Uhr.

    Diese Regelung gilt bis auf Weiteres. Über Änderungen werden wir Sie informieren.

    35781 Weilburg an der Lahn, den 23.04.2020

    Der Magistrat

  • Informationen und Hilfe rund um Digitalisierungsfragen für Seniorinnen und Senioren

    Verbraucherberatung Limburg im DHB –

    Netzwerk Haushalt, Landesverband Hessen e.V

    Aktueller Verbrauchertipp:

    Informationen und Hilfe rund um Digitalisierungsfragen für Seniorinnen und Senioren

    Wegen der Kontaktbeschränkungen in diesen Zeiten werden verstärkt digitale Möglichkeiten genutzt, z.B. um Waren zu bestellen oder um Freunde, Verwandte oder den Arzt zu kontaktieren.

    Wenn Sie sich dabei noch unsicher fühlen, Fragen haben oder Hilfe benötigen, stehen Ihnen

    immer werktags zwischen 10:00-11:00 Uhr die „Digitalen Engel“ unter der Nummer 030 767 581 539 bereit und geben Orientierung und Tipps, um sich sicher im Netz zu bewegen. Dabei werden alle Fragen rund um Videotelefonie, Online-Einkauf und Co. beantwortet.

    Online ist der „Treffpunkt Marktplatz digital“ ab sofort immer montags bis freitags von 14:00-15:00 Uhr geöffnet. Er ist über die Homepage des digitalen Engel unter https://www.digitaler-engel.org/hier-zum-treffpunkt-marktplatz-digital zu erreichen und bietet Informationen, Hilfe und Beratung an. Dabei stellt das Team täglich neue Themen vor und es gibt die Möglichkeit, online ins Gespräch zu kommen und Fragen an das Ratgeberteam zu stellen.

    Für alle anderen Verbraucherfragen steht Ihnen die Verbraucherberatung Limburg, voraussichtlich bis zum 15.Mai 2020 nur telefonisch, unter der Nummer 06431-22901 zu den Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.

    Öffnungszeiten der Beratungsstelle in Limburg sind:

    Montag, Mittwoch und Freitag von  09.00 – 12.00 Uhr

    Dienstag und Donnerstag von         14.00 – 17.00 Uhr

    Außenstelle Bad Camberg: Tel.: 06434/4028108

    Öffnungszeit: Dienstag                     09.00 – 12.00 Uhr

  • Seniorenblatt Ausgabe 58 - März, April und Mai 2020

    Hier steht die aktuelle Ausgabe des Weilburger Seniorenblattes Nr. 58 für die Monate März, April und Mai 2020 zum Download zur Verfügung.


    pdf Seniorenblatt Weilburg Nr 58 (März, April, Mai 2020)
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  • Seniorenbeirat Weilburg

    Über den folgenden Link gelangen Sie zur Webseite des Seniorenbeirates der Stadt Weilburg:

     https://senioren-weilburg.hessen.de/

  • Seniorenblatt Ausgabe 57 - Dezember 2019, Januar und Februar 2020

    Hier steht die 57. Ausgabe des Weilburger Seniorenblattes (Dezember 2019, Januar und Februar 2020) zum Download zur Verfügung.


    pdf weil57low.pdf
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  • Seniorenblatt - Ausgabe 55 - Juni, Juli, August 2019

    Hier steht die 55. Ausgabe des Seniorenblattes, Juni, Juli, August 2019 zum Download bereit.


    pdf Seniorenblatt_Ausgabe_55.pdf
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  • Richtlinie der Stadt Weilburg zur Einrichtung eines Seniorentaxis

    Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.03.2019 werden gemäß der §§ 5 und 50 HGO in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.06.2018 (GVBl. S. 291) folgende Richtlinie erlassen:

    Ziel des Seniorentaxis ist es, die innerstädtische Mobilität der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weilburg im Alter und bei Schwerbehinderung zu erhalten. Es soll aber auch keine Konkurrenz zum bestehenden öffentlichen Nahverkehr darstellen.

    • I.          Nutzungsberechtigte/r

    Nutzungsberechtigt sind alle Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Stadt Weilburg

    • die das 65. Lebensjahr vollendet haben,

    oder

    • über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen
      aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder
      Bl   (blinde Menschen) oder
      H    (Hilflosigkeit),

         unabhängig vom Grad der Behinderung verfügen.

     

    • II.         Fahrtziel und Gutscheinnutzung

    Die Nutzung des Seniorentaxis ist nur für Fahrten im Stadtgebiet von Weilburg möglich.

    Die Abgabe ist auf max. 48 Gutscheine/pro Kalenderjahr/pro Nutzungsberechtigten begrenzt.

    Es dürfen mehrere Gutscheine pro Fahrt benutzt werden. Differenzen zum tatsächlichen Fahrpreis sind von den Nutzungsberechtigten zu ergänzen, Auszahlungen sind umgekehrt nicht möglich.

    III.        Förderhöhe

    Die Stadt Weilburg zahlt einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des ausgegebenen Gutscheines in Höhe von 5,00 Euro, das sind 2,50 Euro pro Gutschein, soweit die Fahrt nicht anderweitig bezuschusst werden kann.

    Die Abholung des Gutscheines in Höhe von 5,00 Euro erfolgt unmittelbar, unter Vorlage des Personalausweises und/oder des Schwerbehindertenausweises, von dem/der Einwohner/in mit Hauptwohnsitz in der Stadt Weilburg. Der/die Nutzungsberechtigte entrichtet 2,50 Euro pro Gutschein.

    Die ortsansässigen Personenbeförderungsunternehmen senden monatlich die eingelösten Gutscheine bei der Stadt Weilburg zur Abrechnung ein. Diese bekommen pro Gutschein 5,00 Euro ausgezahlt.

    Gutscheine können nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ausgegeben werden.

    • IV.       Inkrafttreten

    Diese Richtlinie tritt zum 15.04.2019 in Kraft und endet zum 31.12.2020.

    Stadt Weilburg, 28.03.2019

    Der Magistrat

    Dr. Johannes Hanisch                                                     

    Bürgermeister                      

    Die Gutscheinkarten für das Seniorentaxi liegen im Stadtbüro der Stadt Weilburg zur Abholung bereit.

    Für Fragen steht Ihnen Frau Kerstin Moser, unter 06471 - 31428, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.                                           


    pdf Karte Seniorentaxi_2019.pdf
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  • Seniorenblatt Ausgabe 54 - März, April, Mai 2019

    Hier steht das Seniorenblatt Ausgabe Nr 54 . März, April, Mai 2019, zum Download bereit


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  • Seniorenblatt Ausgabe 53 - Dezember 2018, Januar, Februar 2019

    Das aktuelle Seniorenblatt Ausgabe 53 für die Monate Dezember 2018, Januar und Februar 2019 steht hier zum Download bereit


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  • Seniorenblatt Ausgabe 52 - September, Oktober, November 2018

    Das aktuelle Seniorenblatt Ausgabe 52 für die Monate September, Oktober, November 2018 steht hier zum Download bereit.


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