Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.03.2019 werden gemäß der §§ 5 und 50 HGO in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.06.2018 (GVBl. S. 291) folgende Richtlinie erlassen:
Ziel des Seniorentaxis ist es, die innerstädtische Mobilität der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weilburg im Alter und bei Schwerbehinderung zu erhalten. Es soll aber auch keine Konkurrenz zum bestehenden öffentlichen Nahverkehr darstellen.
I. Nutzungsberechtigte/r
Nutzungsberechtigt sind alle Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Stadt Weilburg
die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
oder
über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (blinde Menschen) oder H (Hilflosigkeit),
unabhängig vom Grad der Behinderung verfügen.
II. Fahrtziel und Gutscheinnutzung
Die Nutzung des Seniorentaxis ist nur für Fahrten im Stadtgebiet von Weilburg möglich.
Die Abgabe ist auf max. 48 Gutscheine/pro Kalenderjahr/pro Nutzungsberechtigten begrenzt.
Es dürfen mehrere Gutscheine pro Fahrt benutzt werden. Differenzen zum tatsächlichen Fahrpreis sind von den Nutzungsberechtigten zu ergänzen, Auszahlungen sind umgekehrt nicht möglich.
III. Förderhöhe
Die Stadt Weilburg zahlt einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des ausgegebenen Gutscheines in Höhe von 5,00 Euro, das sind 2,50 Euro pro Gutschein, soweit die Fahrt nicht anderweitig bezuschusst werden kann.
Die Abholung des Gutscheines in Höhe von 5,00 Euro erfolgt unmittelbar, unter Vorlage des Personalausweises und/oder des Schwerbehindertenausweises, von dem/der Einwohner/in mit Hauptwohnsitz in der Stadt Weilburg. Der/die Nutzungsberechtigte entrichtet 2,50 Euro pro Gutschein.
Die ortsansässigen Personenbeförderungsunternehmen senden monatlich die eingelösten Gutscheine bei der Stadt Weilburg zur Abrechnung ein. Diese bekommen pro Gutschein 5,00 Euro ausgezahlt.
Gutscheine können nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ausgegeben werden.
IV. Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt zum 15.04.2019 in Kraft und endet zum 31.12.2020.
Stadt Weilburg, 28.03.2019
Der Magistrat
Dr. Johannes Hanisch
Bürgermeister
Die Gutscheinkarten für das Seniorentaxi liegen im Stadtbüro der Stadt Weilburg zur Abholung bereit.
Für Fragen steht Ihnen Frau Kerstin Moser, unter 06471 - 31428, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.
Sehen Sie hier den aktuellen Wochenplan unseres festen Seniorenangebotes:
Montag: Seniorentanz und Gymnastik von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr in der Seniorentagesstätte Schwanengasse 1.
Dienstag: Mittagsessen ab 11:00 Uhr, anschließend Gymnastik, Kaffeetrinken, Gesellschaftsspiele, Basteln, Video-Vorführung in der Seniorentagesstätte Schwanengasse 1 (Voranmeldung für das Mittagessen erforderlich).
Seniorengymnastik von 14:30 bis 15:30 Uhr im Drommershausen/Turnhalle. Seniorengymnastik von 16:00 bis 17:00 Uhr im Bürgerhaus Bermbach. Seniorengymnastik von 17:30 bis 18:30 Uhr im Bürgerhaus Kirschhofen.
Mittwoch: Seniorenkegeln ab 16:00 Uhr, in zwei Clubs, 2 mal im Monat im Bürgerhaus Waldhausen.
Donnerstag: Seniorengymnastik von 15:30 bis 16:30 im Bürgerhaus Odersbach.
Freitag: Seniorengymnastik von 15:00 bis 16:00 Uhr im Bürgerhaus Waldhausen.
Die Gymnastikgruppen stehen unter der Leitung von Frau Cordelia Weber.
Alle Veranstaltungen sind kostenlos.
Der Unkostenbeitrag zum Mittagessen beträgt 2,50 Euro.