Weilburger Seniorenblatt, Ausgabe 68 (September, Oktober, November 2022)
Zum Download steht die aktuelle Ausgabe des Weilburger Seniorenblattes Nr. 68 (September, Oktober, November 2022) zur Verfügung.
Zum Download steht die aktuelle Ausgabe des Weilburger Seniorenblattes Nr. 68 (September, Oktober, November 2022) zur Verfügung.
Zum Download steht die aktuelle Ausgabe des Weilburger Seniorenblattes Nr. 67 - Juni, Juli, August 2022 - zur Verfügung.
Zum Download steht die aktuelle Ausgabe des Weilburger Seniorenblattes Nr 66 - März, April und Mai 2022 zur Verfügung.
Zum Download steht die aktuelle Ausgabe des Weilburger Seniorenblattes Nr 65 - Dezember 2021, Januar und Februar 2022 zur Verfügung.
Zum Download steht die aktuelle Ausgabe des Weilburger Seniorenblattes Nr. 64, für die Monate September, Oktober und November 2021
Zum Download steht die Seniorenblatt Ausgabe Nr. 63 - Juni, Juli, August 2021 zur Verfügung.
Zum Download steht das Weilburger Seniorenblatt, Ausgabe Nr. 62 - März, April, Mai 2021 zur Verfügung.
Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.02.2021 werden gemäß der §§ 5 und 50 HGO in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. Mai 2020 (GVBl. S. 318) folgende Richtlinie erlassen:
Ziel des Seniorentaxis ist es, die innerstädtische Mobilität der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weilburg im Alter und bei Schwerbehinderung zu erhalten. Es soll aber auch keine Konkurrenz zum bestehenden öffentlichen Nahverkehr darstellen.
I. Nutzungsberechtigte/r
Nutzungsberechtigt sind alle Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Stadt Weilburg
oder
unabhängig vom Grad der Behinderung verfügen.
II. Fahrtziel und Gutscheinnutzung
Die Nutzung des Seniorentaxis ist nur für Fahrten im Stadtgebiet von Weilburg möglich.
Die Abgabe ist auf max. 12 Gutscheine/pro Kalenderjahr/pro Nutzungsberechtigten begrenzt.
Es dürfen mehrere Gutscheine pro Fahrt benutzt werden. Differenzen zum tatsächlichen Fahrpreis sind von den Nutzungsberechtigten zu ergänzen, Auszahlungen sind umgekehrt nicht möglich.
III. Förderhöhe
Die Stadt Weilburg zahlt einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des ausgegebenen Gutscheines in Höhe von 5,00 Euro, das sind 2,50 Euro pro Gutschein, soweit die Fahrt nicht anderweitig bezuschusst werden kann.
Die Abholung des Gutscheines in Höhe von 5,00 Euro erfolgt unmittelbar, unter Vorlage des Personalausweises und/oder des Schwerbehindertenausweises, von dem/der Einwohner/in mit Hauptwohnsitz in der Stadt Weilburg. Der/die Nutzungsberechtigte entrichtet 2,50 Euro pro Gutschein.
Die ortsansässigen Personenbeförderungsunternehmen senden monatlich die eingelösten Gutscheine bei der Stadt Weilburg zur Abrechnung ein. Diese bekommen pro Gutschein 5,00 Euro ausgezahlt.
Gutscheine können nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ausgegeben werden.
IV. Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Stadt Weilburg, 05.02.2021
Der Magistrat
Gez.
Dr. Johannes Hanisch
Bürgermeister
Zumm Download steht hier das Seniorenblatt, Ausgabe Nr. 61 - Dezember 2020, Januar, Februar 2021 zur Verfügung
Zum Download steht die 60. Ausgabe des Weilburger Seniorenblattes zur Verfügung.
Zum Download steht die Seniorenblatt Ausgabe 59 zur Verfügung
Verbraucherberatung Limburg im DHB –
Netzwerk Haushalt, Landesverband Hessen e.V
Aktueller Verbrauchertipp:
Informationen und Hilfe rund um Digitalisierungsfragen für Seniorinnen und Senioren
Wegen der Kontaktbeschränkungen in diesen Zeiten werden verstärkt digitale Möglichkeiten genutzt, z.B. um Waren zu bestellen oder um Freunde, Verwandte oder den Arzt zu kontaktieren.
Wenn Sie sich dabei noch unsicher fühlen, Fragen haben oder Hilfe benötigen, stehen Ihnen
immer werktags zwischen 10:00-11:00 Uhr die „Digitalen Engel“ unter der Nummer 030 767 581 539 bereit und geben Orientierung und Tipps, um sich sicher im Netz zu bewegen. Dabei werden alle Fragen rund um Videotelefonie, Online-Einkauf und Co. beantwortet.
Online ist der „Treffpunkt Marktplatz digital“ ab sofort immer montags bis freitags von 14:00-15:00 Uhr geöffnet. Er ist über die Homepage des digitalen Engel unter https://www.digitaler-engel.org/hier-zum-treffpunkt-marktplatz-digital zu erreichen und bietet Informationen, Hilfe und Beratung an. Dabei stellt das Team täglich neue Themen vor und es gibt die Möglichkeit, online ins Gespräch zu kommen und Fragen an das Ratgeberteam zu stellen.
Für alle anderen Verbraucherfragen steht Ihnen die Verbraucherberatung Limburg, voraussichtlich bis zum 15.Mai 2020 nur telefonisch, unter der Nummer 06431-22901 zu den Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.
Öffnungszeiten der Beratungsstelle in Limburg sind:
Montag, Mittwoch und Freitag von 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 14.00 – 17.00 Uhr
Außenstelle Bad Camberg: Tel.: 06434/4028108
Öffnungszeit: Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr
Hier steht die aktuelle Ausgabe des Weilburger Seniorenblattes Nr. 58 für die Monate März, April und Mai 2020 zum Download zur Verfügung.
Hier steht die 57. Ausgabe des Weilburger Seniorenblattes (Dezember 2019, Januar und Februar 2020) zum Download zur Verfügung.
Hier steht die 55. Ausgabe des Seniorenblattes, Juni, Juli, August 2019 zum Download bereit.
Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.03.2019 werden gemäß der §§ 5 und 50 HGO in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.06.2018 (GVBl. S. 291) folgende Richtlinie erlassen:
Ziel des Seniorentaxis ist es, die innerstädtische Mobilität der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weilburg im Alter und bei Schwerbehinderung zu erhalten. Es soll aber auch keine Konkurrenz zum bestehenden öffentlichen Nahverkehr darstellen.
Nutzungsberechtigt sind alle Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Stadt Weilburg
oder
unabhängig vom Grad der Behinderung verfügen.
Die Nutzung des Seniorentaxis ist nur für Fahrten im Stadtgebiet von Weilburg möglich.
Die Abgabe ist auf max. 48 Gutscheine/pro Kalenderjahr/pro Nutzungsberechtigten begrenzt.
Es dürfen mehrere Gutscheine pro Fahrt benutzt werden. Differenzen zum tatsächlichen Fahrpreis sind von den Nutzungsberechtigten zu ergänzen, Auszahlungen sind umgekehrt nicht möglich.
III. Förderhöhe
Die Stadt Weilburg zahlt einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des ausgegebenen Gutscheines in Höhe von 5,00 Euro, das sind 2,50 Euro pro Gutschein, soweit die Fahrt nicht anderweitig bezuschusst werden kann.
Die Abholung des Gutscheines in Höhe von 5,00 Euro erfolgt unmittelbar, unter Vorlage des Personalausweises und/oder des Schwerbehindertenausweises, von dem/der Einwohner/in mit Hauptwohnsitz in der Stadt Weilburg. Der/die Nutzungsberechtigte entrichtet 2,50 Euro pro Gutschein.
Die ortsansässigen Personenbeförderungsunternehmen senden monatlich die eingelösten Gutscheine bei der Stadt Weilburg zur Abrechnung ein. Diese bekommen pro Gutschein 5,00 Euro ausgezahlt.
Gutscheine können nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ausgegeben werden.
Diese Richtlinie tritt zum 15.04.2019 in Kraft und endet zum 31.12.2020.
Stadt Weilburg, 28.03.2019
Der Magistrat
Dr. Johannes Hanisch
Bürgermeister
Die Gutscheinkarten für das Seniorentaxi liegen im Stadtbüro der Stadt Weilburg zur Abholung bereit.
Für Fragen steht Ihnen Frau Kerstin Moser, unter 06471 - 31428, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.
Hier steht das Seniorenblatt Ausgabe Nr 54 . März, April, Mai 2019, zum Download bereit
Das aktuelle Seniorenblatt Ausgabe 53 für die Monate Dezember 2018, Januar und Februar 2019 steht hier zum Download bereit
Das aktuelle Seniorenblatt Ausgabe 52 für die Monate September, Oktober, November 2018 steht hier zum Download bereit.
Mo - Mi: 08.30 - 12.00 Uhr
Mo + Do: 14.00 - 16.00 Uhr
Freitags: 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstags ist das Bürgerbüro
bis 18.00 Uhr geöffnet.
Stadt Weilburg
Mauerstraße 6/8
35781 Weilburg
+49 6471 - 314 - 0
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Wir bitten um das Tragen eines Mund- Nasenschutzes (freiwillig).