Ortsgericht Weilburg I wieder vollständig besetzt - Ernennung und Vereidigung von Joachim Kreiling

Gratulieren dem neuen Schöffen zur Ernennung: (v.li.) Iris Schäfer, Joachim Kreiling, Amtsgerichtsdirektorin Bettina Tayfeh-Mahmoudi und Bürgermeister Dr. Johannes Hanisch.

Im Ortsgerichtsbezirk Weilburg I (Weilburg, Ahausen, Kirschhofen) hat es einen personellen Wechsel gegeben. Die Direktorin des Amtsgerichts Weilburg, Bettina Tayefeh-Mahmoudi, verabschiedete den langjährigen Ortsgerichtsschöffen Dirk Sterlepper nach zwanzig Jahren ehrenamtlichen Engagements. Im Anschluss ernannte und vereidigte sie Joachim Kreiling als dessen Nachfolger.

Joachim Kreiling, geboren im Juli 1960, ist Bauingenieur und wurde für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt. Aufgrund seines beruflichen Hintergrunds bringt er insbesondere für die Schätzung von bebauten und unbebauten Grundstücken besondere fachliche Expertise mit und stellt damit eine wertvolle Verstärkung im Gremium der insgesamt vier Ortsgerichtsschöffen dar. Ortsgerichtsvorsteherin ist Iris Schäfer. Die Veranstaltung fand im Beisein von Bürgermeister Dr. Johannes Hanisch statt. Mit der Neubesetzung ist das Ortsgericht wieder vollständig besetzt.

Bettina Tayefeh-Mahmoudi dankte Herrn Kreiling für seine Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes sowie Bürgermeister Dr. Johannes Hanisch für die Mitwirkung der Stadt Weilburg. Magistrat und Stadtverordnetenversammlung hatten Herrn Kreiling zur Ernennung vorgeschlagen. Es sei längst nicht selbstverständlich, Menschen für dieses verantwortungsvolle Amt zu gewinnen. Ortsgerichtsvorsteher und -schöffen seien jederzeit für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger erreichbar. Dadurch sei die Hemmschwelle geringer, Anliegen über das Ortsgericht regeln zu lassen, denn im Ort kenne man sich. Zugleich bedeuteten die Ortsgerichte eine spürbare Entlastung für die Amtsgerichte.

Bürgermeister Dr. Johannes Hanisch würdigte das ehrenamtliche Engagement ebenfalls: „Sie alle sind Säulen unserer Gesellschaft und sorgen dafür, dass Gemeindeleben existiert. Ihr Engagement zeichnet Sie in allen ehrenamtlichen Tätigkeiten aus und es ist von unschätzbarem Wert.“ Ehrenamtliche Arbeit werde von Menschen geleistet, die sich für ihren Ort und die dort lebenden Menschen interessierten. „Danke, dass Sie Ja sagen für die Menschen in unserer Region und für das Ehrenamt. Es liegen spannende und herausfordernde Aufgaben vor Ihnen. Dafür wünsche ich Ihnen alles Gute“, so Dr. Hanisch.

Ortsgerichtsschöffen in Hessen sind ehrenamtliche Helfer der Justiz. Sie sind keine juristischen Berufsrichter und entscheiden keine streitigen Rechtsfälle. Ihre Aufgaben sind im Ortsgerichtsgesetz abschließend geregelt und dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie der bürgernahen Verwaltung zuzuordnen. Zu ihren zentralen Tätigkeiten gehört die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften von Dokumenten, die in vielen Fällen den Gang zum Notar ersetzt, etwa bei Eintragungen in das Vereinsregister oder bei Vorsorgevollmachten. Darüber hinaus nehmen Ortsgerichtsschöffen Schätzungen von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von beweglichen Sachen vor, beispielsweise im Rahmen von Erbschaftsangelegenheiten. Sie wirken außerdem an der Sicherung von Nachlässen mit, etwa durch die Erstellung von Inventaren in Zusammenarbeit mit dem Nachlassgericht. Auch die Erteilung von Sterbefallanzeigen an das Standesamt zählt zu ihren Aufgaben. Ortsgerichtsschöffen sind Ehrenbeamte, die insbesondere ihre Ortskenntnis und Lebenserfahrung in das Amt einbringen. Sie sind nicht mit Schöffen in Strafprozessen zu verwechseln, die als Laienrichter am Amts- oder Landgericht tätig sind.

Hessen hat seit 1953 als einziges Bundesland Deutschlands Ortsgerichte errichtet. Grundlage für deren Tätigkeit sind das Hessische Ortsgerichtsgesetz und die Dienstanweisung für die Ortsgerichte. Jede Gemeinde besitzt ein Ortsgericht; in Gemeinden mit Ortsteilen können mehrere Ortsgerichte eingerichtet werden. Im Bezirk des Amtsgerichts Weilburg bestehen 23 Ortsgerichte, bestehend aus Ortsgerichtsvorstehern und Ortsgerichtsschöffen. Diese werden von der Gemeinde gewählt und von der Direktorin des Amtsgerichts ernannt. In der Regel beträgt die Amtszeit zehn Jahre, im Ausnahmefall fünf Jahre, wenn das Ortsgerichtsmitglied zum Zeitpunkt der Ernennung bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.