Ortsgerichte in Weilburg wieder komplett

Auf Reimund Stuhl folgt Dominic Schneider und Martin Kramer nun in doppelter Funktion

 

Im Ortsgerichtsbezirk Weilburg VI (Bermbach, Drommershausen und Hirschhausen) gab es einen Wechsel: Direktorin des Amtsgerichts Weilburg, Bettina Tayefeh-Mahmoudi, verabschiedete im Beisein von Bürgermeister Dr. Johannes Hanisch den Ortsgerichtsschöffen Reimund Stuhl nach zehn Jahren ehrenamtlichen Einsatz und ernannte und vereidigte Dominic Schneider als seinen Nachfolger. Weiterhin ernannte sie Martin Kramer zum stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher für den Ortsgerichtsbezirk III (Odersbach). Kramer hat bereits seit 2021 das Amt des Ortsgerichtsschöffen in Odersbach inne. Mit dem zusätzlichen Amt komplettiert er nun das Ortsgericht um einen weiteren Stellvertreter.

„Es freut mich sehr, dass mit den beiden Ernennungen die Ortsgerichte wieder vollständig sind“, sagte Bettina Tayefeh-Mahmoudi und dankte den neu Ernannten für ihre Bereitschaft sowie Bürgermeister Dr. Johannes Hanisch für die Mitwirkung durch die Stadt Weilburg. Dies sei längst nicht selbstverständlich, Menschen für dieses Amt zu begeistern, fügte sie an. Denn Ortsgerichtsvorsteher seien jederzeit für ihre Mitbürger greifbar, abends, an Wochenenden, in ihrer Freizeit. „Mitglieder im Ortsgericht sind verdiente Bürgerinnen und Bürger, meist aktiv in Vereinen. Sie sind bürgernah und im Ort bekannt und angesehen“ ergänzte die Direktorin. Dadurch sei die Hemmschwelle niedriger, die Anliegen durch die Ortsgerichte erledigen zu lassen, denn im Ort kenne man sich. Ortsgerichte seien dadurch eine große Entlastung für die Amtsgerichte.

„Sie alle sind Säulen unserer Gesellschaft und sorgen dafür, dass Gemeindeleben existiert. Ihr Engagement zeichnet Sie in allen ehrenamtlichen Tätigkeiten aus und es ist von unschätzbarem Wert“, sagte Bürgermeister Dr. Johannes Hanisch und bedankte sich auch im Namen des Magistrates. Auch Rüdiger Ebel, Ortsgerichtsvorsteher für den Ortsgerichtsbezirk III, und Norbert Lewalter, Ortsgerichtsvorsteher für den Bezirk VI, freuten sich über die Bereitschaft von Martin Kramer und Dominic Schneider. Denn für einige der Aufgabenbereiche können die Ortsgerichtsvorsteher nur gemeinsam mit den Ortsgerichtsschöffen tätig werden, beispielsweise die Schätzung von Grundstücken oder auch bei Nachlasssicherungen. „Wir kennen uns alle schon einige Jahre im Ort und können uns gegenseitig gut bei den Aufgaben im Ortsgericht unterstützen“, sind sich alle einig.

Hessen hat seit 1953 als einziges Bundesland Deutschlands Ortsgerichte errichtet. Grundlage für die Tätigkeit des Ortsgerichts ist das Hessische Ortsgerichtsgesetz und die Dienstanweisung für die Ortsgerichte. Jede Gemeinde besitzt ein Ortsgericht, in Gemeinden mit Ortsteilen können mehrere Ortsgerichte errichtet werden. Im Bezirk des Amtsgerichts Weilburg bestehen 23 Ortsgerichte, bestehend aus Ortsgerichtsvorstehern und Ortsgerichtsschöffen. Diese werden von der Gemeinde gewählt und von der Direktorin des Amtsgerichts ernannt. In der Regel beträgt die Amtszeit 10 Jahre, im Ausnahmefall 5 Jahre, wenn das Ortsgerichtsmitglied zur Zeit seiner Ernennung bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat. Ortsgerichtsmitglieder sind keine Juristen und dürfen nicht rechtsberatend tätig werden. Sie sind bürgernah, es bestehen kurze Wege und aufgrund der Eingebundenheit der Ortsgerichtsmitglieder in die Gemeinde genießen sie ein großes Vertrauen.