Die Stelle der stellvertretenden Schiedsperson für das Gebiet der Stadt Weilburg (Schiedsamtsbezirk Weilburg) ist neu zu besetzen. Hierfür sucht die Stadt Weilburg eine geeignete Person.
Die stellvertretende Schiedsperson wird durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weilburg dem Amtsgericht Weilburg zur Ernennung vorgeschlagen. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Die Schiedsperson erhält dafür eine Aufwandsentschädigung.
Zu den Aufgaben der Schiedsperson gehört es, in bestimmten Strafsachen (z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung) sowie in bestimmten privatrechtlichen Streitigkeiten (z.B. vermögensrechtliche Streitigkeiten wie Schadenersatz und Schmerzenzgeld sowie nachbarrechtliche Streitigkeiten) durch eine Schlichtungsverhandlung eine Einigung (Vergleich) zwischen allen Beteiligten herbeizuführen.
Die Parteien sollen Gelegenheit haben sich auszusprechen. Durch die Bereitschaft, den Beteiligten in Ruhe zuzuhören und durch die Schaffung einer entspannten Atmosphäre soll die Schiedsperson dazu beitragen, die bestehenden Spannungen abzubauen. Das Ziel ist, den sozialen Frieden wiederherzustellen und den Bürgerinnen und Bürgern Ärger, Zeit und Kosten zu ersparen.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch auf der Homepage des „Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS)“ unter www.schiedsamt.de.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die in dem Schiedsamtsbezirk Weilburg (PLZ 35781) wohnen und zwischen 30 und 70 Jahre alt sind, können sich für dieses Amt bewerben. Die Bewerbung kann bis zum 31.12.2024 schriftlich entweder per Post oder per E-Mail an die Stadt Weilburg, Mauerstraße 6/8, 35781 Weilburg, Tel. 06471/314-87, E-Mail: gremien@weilburg.de, gerichtet werden.