In den Ortsgerichtsbezirken IV (Waldhausen) und V (Kubach) gab es kürzlich mehrere personelle Veränderungen, die von der Direktorin des Amtsgerichts Weilburg, Bettina Tayefeh-Mahmoudi, im Beisein von Bürgermeister Dr. Johannes Hanisch vorgenommen wurden.
Im Ortsgericht Waldhausen ist Herr Wolfgang Gerhardt seit bemerkenswerten 29 Jahren Mitglied und wurde jetzt als Ortsgerichtsvorsteher verabschiedet. Die Nachfolge als Ortsgerichtsvorsteher tritt Herr Andy Heumann an, der im Rahmen einer feierlichen Ernennung in sein neues Amt eingeführt wurde. Herr Gerhardt bleibt dem Ortsgericht jedoch weiterhin verbunden und übernimmt nun das Ehrenamt des Ortsgerichtsschöffen.
Auch im Ortsgerichtsbezirk Kubach standen bedeutende Veränderungen an. Herr Edmund Letschert wurde nach 24 Jahren als Ortsgerichtsvorsteher verabschiedet – im Alter von 85 Jahren und mit großer Anerkennung für seine jahrzehntelange ehrenamtliche Arbeit. „Ein außergewöhnlich langes und engagiertes Wirken für die Menschen vor Ort“, würdigte Tayefeh-Mahmoudi seinen Einsatz. Die Leitung des Ortsgerichts übernimmt nun Herr Karl-Heinz Abel. Gleichzeitig wurde Herr Jochen Klapper zum neuen stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher ernannt. Er tritt die Nachfolge von Herrn Abel in dieser Funktion an.
Eine weitere Veränderung betrifft das Schöffenamt: Herr Wolfgang Fried wurde als Ortsgerichtsschöffe verabschiedet. Als seine Nachfolgerin wurde Frau Carmen Abel vereidigt, die fortan das Team des Ortsgerichts Kubach ergänzt.
„Ich freue mich sehr, dass die Ortsgerichte durch diese Ernennungen weiterhin vollständig besetzt und handlungsfähig sind“, sagte Bettina Tayefeh-Mahmoudi. Sie dankte den langjährig Engagierten für ihren treuen Dienst und den neu Berufenen für ihre Bereitschaft, ein solch verantwortungsvolles Ehrenamt zu übernehmen.
Bürgermeister Dr. Johannes Hanisch schloss sich dem Dank an und betonte die Bedeutung des Ehrenamtes in den Ortsgerichten: „Ortsgerichtsvorsteher und Schöffen sind nah an den Bürgerinnen und Bürgern, präsent im Ort, und leisten einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwesen. Sie alle sind Säulen unserer Gesellschaft und sorgen dafür, dass Gemeindeleben existiert. Ihr Engagement im Ortsgericht zeichnet Sie neben Ihren vielen weiteren ehrenamtlichen Tätigkeiten aus und es ist von unschätzbarem Wert“, bedankte er sich auch im Namen des Magistrates und der Stadtverordnetenversammlung, die über die Vorschläge zu den Neubesetzungen der Ortsgerichte entscheiden.
Hessen hat seit 1953 als einziges Bundesland Deutschlands Ortsgerichte errichtet. Grundlage für die Tätigkeit des Ortsgerichts ist das Hessische Ortsgerichtsgesetz und die Dienstanweisung für die Ortsgerichte. Jede Gemeinde besitzt ein Ortsgericht, in Gemeinden mit Ortsteilen können mehrere Ortsgerichte errichtet werden. Im Bezirk des Amtsgerichts Weilburg bestehen 23 Ortsgerichte, bestehend aus Ortsgerichtsvorstehern und