Klarstellungssatzung
nach § 34, Absatz 4, Satz 1, Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
für das städtische Grundstück des Kindergartengeländes Hirschhausen, Fl. 1, Flst. 28/1
Nach § 34, Absatz 4, Satz 1, Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), in der jeweils gültigen Fassung, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weilburg in der Sitzung am 11.06.2026 folgende Klarstellungssatzung beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
Die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Bereich des Stadtgebietes Weilburg werden gemäß den im beigefügten Lageplan (M 1:1000) ersichtlichen Darstellungen festgelegt. Der Lageplan vom 26.05.2026 wird Bestandteil dieser Satzung.
§ 2 Zulässigkeit von Vorhaben
Innerhalb der in § 1 festgelegten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben (§ 29 BauGB) nach § 34 BauGB.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 BauGB in Kraft.
Weilburg, 22.06.2026
Der Magistrat
gez.
Dr. Johannes Hanisch
Bürgermeister