Jährliche Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf den Friedhöfen der Stadt Weilburg

Amtliche Bekanntmachung


Jährliche Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf den Friedhöfen der Stadt Weilburg

Nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften sowie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss die Stadt Weilburg als Friedhofsträger, gemäß § 9, Abs. 2 der Verordnung für Sicherheit und Gesundheit (VSG) 4.7 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft, 
mindestens einmal jährlich, möglichst im Frühjahr nach der Frostperiode, die Standfestigkeit der Grabmale auf ihren Friedhöfen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht überprüfen lassen.
Die Prüfung erfolgt an den lotrecht stehenden Grabsteinen mit einem vorgeschriebenen Prüfdruck von 300 Newton, ab einer Grabmalhöhe von 0,5 m bis 1,2 m, über der Fundamentoberkante der Grabsteine. 
Die Prüflast wird kontinuierlich bis zur Höchstlast in einem Zeitraum von mehr als 2 Sekunden aufgebracht. Eine Rüttelprobe gibt es nicht.

Unabhängig von der Pflicht des Friedhofsträgers müssen gemäß § 33 (3) der Friedhofsordnung der Stadt Weilburg die Inhaber und Nutzungsberechtigten von Grabstätten die Anlagen auf den Grabstätten im Jahr mindestens zweimal und zwar im Frühjahr, nach Beendigung der Frostperiode, und im Herbst, auf ihre Standfestigkeit hin fachmännisch überprüfen oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen lassen, gleichgültig ob äußerliche Mängel erkennbar sind oder nicht. Dabei festgestellte Mängel müssen unverzüglich auf ihre Kosten beseitigt werden.

Die Inhaber und Nutzungsberechtigten von Grabsteinen, welche diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften für die sich daraus ergebenden Schäden.

Wir weisen nochmals darauf hin, dass die Stadt Weilburg verpflichtet ist, diese Prüfungen jährlich durchzuführen. Ein Bemessungsspielraum, wie hoch die Belastung an einem Grabstein sein darf, steht der Stadt nicht zu. 
Wir müssen daher darauf bestehen, dass Grabmale, die mit einem Warnaufkleber gekennzeichnet sind und somit der Druckprüfung von 30 kg nicht standgehalten haben, unverzüglich durch eine Fachfirma sachgerecht zu befestigen sind.

Die Überprüfung durch eine von der Stadt Weilburg beauftragte Fachfirma wird in der 18. Kalenderwoche (27. April – 01. Mai) 2026 vorgenommen.

Weilburg, den 15.04.2026
Der Magistrat der Stadt Weilburg

gez.
Dr. Johannes Hanisch
Bürgermeister