Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Ortsbeirates des Stadtteils Bermbach
Der aufgrund des Wahlvorschlages der Partei/Wählergruppe „Gemeinsam für Bermbach“ gewählte Bewerber
Herr Kai Schmidt
hat sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates Bermbach niedergelegt und verzichtet damit auf seinen Sitz.
Gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) und § 58 Kommunalwahlordnung (KWO) stelle ich daher fest, dass die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags der Partei/Wählergruppe „Gemeinsam für Bermbach“
Frau Annika Bink
für den Ortsbeirat Bermbach an dessen Stelle tritt und nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person der Stadt Weilburg innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Weilburg, Mauerstraße 6/8, 35781 Weilburg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Weilburg, den 07.04.2026
gez.
Christine Wörle
Wahlleiterin