Bauleitplanung der Stadt Weilburg, ST Odersbach Bebauungsplan „Grube Erhaltung“ mit Änderung des Flächennutzungsplans

Bauleitplanung der Stadt Weilburg, ST Odersbach

Bebauungsplan „Grube Erhaltung“ mit Änderung des Flächennutzungsplans

hier:    Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §°3 Abs. 1 BauGB

 

Das Plangebiet der ehemaligen "Grube Erhaltung“ im Stadtteil Odersbach ist durch eine historisch gewachsene Nutzung geprägt, die auf eine frühere bergbauliche Tätigkeit zurückgeht. Nach Aufgabe des Bergbaus wurden die vorhandenen baulichen Anlagen und Flächen schrittweise neuen Nutzungen zugeführt. Heute stellt sich das Gebiet als gewachsener Standort mit Wohnnutzungen, ergänzenden Neben- und Wirtschaftsgebäuden sowie einer privaten Pferdehaltung dar. Das Plangebiet liegt außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und ist dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen.

Die bestehenden Nutzungen sind über einen langen Zeitraum entstanden und werden teilweise seit vielen Jahren ausgeübt. Für einen Teil der baulichen Anlagen und Nutzungen besteht bislang jedoch keine abschließende bauplanungsrechtliche Grundlage. Aufgrund einer Prüfung durch das Kreisbauamt wurde festgestellt, dass für einen Teil der bestehenden baulichen Anlagen bislang keine abschließende bauplanungsrechtliche Grundlage besteht.

Ziel des Bebauungsplans ist es, die bestehenden Nutzungen planungsrechtlich zu sichern, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und Nutzungskonflikte zu vermeiden. Dabei sollen die historisch gewachsene Struktur des Standorts sowie die besonderen funktionalen Anforderungen aus Wohnen und Pferdehaltung berücksichtigt werden. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans ist eine Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen, um das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zu wahren.

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 12.09.2024 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans „Grube Erhaltung“ gefasst.

Zur Frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden die Vorentwürfe des Bebauungsplans (Plankarte mit Begründung und Umweltbericht) in der Zeit von

 

Mittwoch, den 18.02.2026 bis einschließlich Mittwoch, den 25.03.2026

 

auf der Internetseite der Stadt Weilburg https://www.weilburg.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

 

Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.

Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Homepage der Stadt https://www.weilburg.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen abgerufen werden.

Zusätzlich sind die Planunterlagen auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden.

Bitte folgen Sie dem Pfad (www.kubus-group.com > Stadtplanung > Aktuelle Beteiligungsverfahren).

Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung, des Stadtbauamts, in Weilburg, Mauerstraße 6-8, öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Stadt gesendet werden. (Adresse s.o.)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Weilburg, den 10.02.2026


Der Magistrat


gez.
Dr. Johannes Hanisch
Bürgermeister

 

Bebauungsplan

Begründung

Flächennutzungsplanänderung