Jahresabschluss des Abwasserverbandes Weilburg für das Wirtschaftsjahr 2024

Amtliche Bekanntmachung

Jahresabschluss des Abwasserverbandes Weilburg für 
das Wirtschaftsjahr 2024

1.    Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 des Abwasserverbandes Weilburg mit einer Seitensumme der Jahresbilanz von 11.672.882,87 € und einem Jahresüberschuss von + 317.866,08 € wird gemäß § 7 der         Satzung von der Verbandsversammlung festgestellt. 

Die Verbandsversammlung stimmt der vorgesehenen Gewinnverwendung zu. 

Die Verbandsversammlung erteilt gemäß § 114 HGO dem Verbandsvorstand und der Geschäftsführung Entlastung.

2.    Bestätigungsvermerk Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024
       Bestätigungsvermerke des Abschlussprüfers

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

Prüfungsurteile 
Wir haben den Jahresabschluss des Abwasserverbandes Weilburg, Weilburg/Lahn – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Abwasserverband Weilburg für das Geschäftsjahr vom  1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.  

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
•    entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen                 Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember             2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und
•    vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbands. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

TREUMATA GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 
Bad Camberg, den 30. Oktober 2025

 

Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. K. Wagner

3.    Gemäß § 27 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der seit 9. Juni 1989 geltenden Fassung (GVBI. I. S 154) sowie § 21 Abs. 3 der Satzung des Abwasserverbandes Weilburg vom 29. November 1995 liegt der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 in der Zeit vom

12. Januar 2026 bis einschließlich 
26.Januar 2026 

      bei der Geschäftsstelle des 
      Abwasserverbandes Weilburg, 
      Kirschhöfer Weg 1, 
      35781 Weilburg 

      zur Einsicht für jedermann offen.


Weilburg an der Lahn, den 12.01.2026

    
Abwasserverband Weilburg
der Verbandsvorstand
gez. Dr. Johannes Hanisch
-Verbandsvorsteher-