Amtliche Bekanntmachung
Jahresabschluss des Abwasserverbandes Weilburg für
das Wirtschaftsjahr 2024
1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 des Abwasserverbandes Weilburg mit einer Seitensumme der Jahresbilanz von 11.672.882,87 € und einem Jahresüberschuss von + 317.866,08 € wird gemäß § 7 der Satzung von der Verbandsversammlung festgestellt.
Die Verbandsversammlung stimmt der vorgesehenen Gewinnverwendung zu.
Die Verbandsversammlung erteilt gemäß § 114 HGO dem Verbandsvorstand und der Geschäftsführung Entlastung.
2. Bestätigungsvermerk Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024
Bestätigungsvermerke des Abschlussprüfers
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Abwasserverbandes Weilburg, Weilburg/Lahn – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Abwasserverband Weilburg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbands. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
TREUMATA GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Bad Camberg, den 30. Oktober 2025
Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. K. Wagner
3. Gemäß § 27 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der seit 9. Juni 1989 geltenden Fassung (GVBI. I. S 154) sowie § 21 Abs. 3 der Satzung des Abwasserverbandes Weilburg vom 29. November 1995 liegt der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 in der Zeit vom
12. Januar 2026 bis einschließlich
26.Januar 2026
bei der Geschäftsstelle des
Abwasserverbandes Weilburg,
Kirschhöfer Weg 1,
35781 Weilburg
zur Einsicht für jedermann offen.
Weilburg an der Lahn, den 12.01.2026
Abwasserverband Weilburg
der Verbandsvorstand
gez. Dr. Johannes Hanisch
-Verbandsvorsteher-