Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weilburg

Bekanntmachung der Wahlleiterin der Stadt Weilburg

Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weilburg

 

Der aufgrund des Wahlvorschlages der Partei Bündnis‘90/Die Grünen (Grüne) gewählte Bewerber

Herr Heinz-Jürgen Deuster

hat sein Mandat als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weilburg niedergelegt und verzichtet damit auf seinen Sitz.

Gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) und § 58 Kommunalwahlordnung stelle ich daher fest, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Grünen,

Herr Farnam Karazma

für die Stadtverordnetenversammlung an dessen Stelle tritt und nachrückt. Herr Karazma verzichtet jedoch ebenfalls auf seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weilburg.

Des Weiteren stelle ich fest, dass dann der nächste, noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Grünen,

Herr Torben Schiebel

für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weilburg an die Stelle von Herrn Karazma tritt und nachrückt.

  

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person der Stadt Weilburg innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Weilburg, Mauerstraße 6/8, 35781 Weilburg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Weilburg, den 08.12.2025

gez.
Christine Wörle
Wahlleiterin