Bebauungsplan „Vor dem Bernetswald, 2. Teil“ sowie Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich

Räumlicher Geltungsbereich: Bebauungsplan „Vor dem Bernetswald, 2. Teil“, genordet, ohne Maßstab

Räumlicher Geltungsbereich: Änderung des Flächennutzungsplans, genordet, ohne Maßstab

Bauleitplanung der Stadt Weilburg, Stadtteil Waldhausen
Bebauungsplan „Vor dem Bernetswald, 2. Teil“ sowie Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weilburg hat in ihrer Sitzung am 16.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Vor dem Bernetswald, 2. Teil“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich beschlossen. Die Abgrenzung der räumlichen Geltungsbereiche sind den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuausweisung von Gewerbegrundstücken auf der Fläche zwischen der Bundesstraße 456 und dem bestehenden Einkaufsmarkt in Waldhausen geschaffen werden. Zur Ausweisung gelangt hierzu ein Gewerbegebiet im Sinne § 8 Baunutzungsverordnung sowie die für die verkehrliche Erschließung erforderlichen Verkehrsflächen. Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt die Umwidmung einer Fläche für Landwirtschaft in eine gewerbliche Baufläche.

Die Bauleitplanverfahren erfolgen im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung der Bauleitpläne sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Der Vorentwurf der Bauleitpläne einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht sowie Ergebnisbericht Artenschutz wird in der Zeit vom 27.10.2025 – 28.11.2025 (einschließlich) auf der Internetseite der Stadt Weilburg veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Weilburg, Stadtbauamt Zimmer 1001, Mauerstraße 6/8, 35781 Weilburg. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.
Die Dienststunden sind:

  • Montag                              08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Dienstag und Mittwoch   08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag                       14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag                               08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an r.schmidt(at)weilburg.de oder an h.weyl(at)weilburg.de).

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Der Magistrat
gez. Dr. Johannes Hanisch

Bürgermeister