Bauleitplanung der Stadt Weilburg, Kernstadt
Bebauungsplan „Verbindungsstraße Braunfelser Weg zur Christian-Spielmann-Schule“
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weilburg hat in ihrer Sitzung am 11.11.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Verbindungsstraße Braunfelser Weg zur Christian-Spielmann-Schule“ beschlossen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs (Untersuchungsraum) ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Verbindungsstraße ausgehend vom Braunfelser Weg zum Schulstandort geschaffen werden. Ziel des Bebauungsplans ist die Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere im Hinblick auf den Andienungsverkehr zum Schulstandort und zum Stadion. Darüber hinaus soll durch die neue Straßenverbindung eine spürbare Entlastung der Bewohner im Wohngebiet erreicht werden, die bislang durch zusätzlichen Verkehr im Zusammenhang mit der schulischen Nutzung und Veranstaltungen im Stadion stark beeinträchtigt werden.
Die Bauleitplanverfahren erfolgen im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung der Bauleitpläne sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung, Konfliktanalyse, Bestandskarte und Ergebnisbericht Artenschutz wird in der Zeit vom
22.09.2025 – 24.10.2025 (einschließlich)
auf der Internetseite der Stadt Weilburg https://www.weilburg.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Weilburg, Stadtbauamt Zimmer 1001, Mauerstraße 6-8, 35781 Weilburg. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.
Die Dienststunden sind:
Montag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an r.schmidt@weilburg.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Der Magistrat
gez.
Dr. Johannes Hanisch
Bürgermeister
Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen
Bestandskarte der Biotop- und Nutzungstypen