Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Agri-Solarpark Weilburg - Hirschhausen“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB (Baugesetzbuch)
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weilburg in ihrer Sitzung am 14.11.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agri-Solarpark Weilburg - Hirschhausen“ beschlossen hat. Im Parallelverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan muss auch der Flächennutzungsplan der Stadt Weilburg in diesem Teilbereich geändert werden.
Ziel des Bebauungsplanes und der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes
Ziel des Bebauungsplanes sowie der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer innovativen Agri-Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 2,5 MWp auf einer ca. 6,5 ha großen Fläche. Die Anlage ermöglicht eine kombinierte Nutzung von Landwirtschaft und erneuerbarer Energieerzeugung. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Energiewende, zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und zur Erreichung der Klimaziele auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.
Lage und Geltungsbereich
Das ca. 6,5 ha große Plangebiet befindet sich ca. 210 m südlich der Ortslage des Weilburger Stadtteils Hirschhausen. Das überwiegend bewaldete Gelände des Wildpark Tiergarten Weilburg grenzt unmittelbar im Südwesten an das Plangebiet
Abbildung: Lage im Raum (Quelle: OpenStreetMap)
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erstreckt sich über einen Bereich mit den Flurbezeichnungen „Hain“ und „Kunzenheck“ in Flur 7 der Gemarkung Hirschhausen.
Er umfasst hier die Parzellen:
Flur 7: 21, 22, 25 (teilweise, Wegeparzelle), 26 und 27.
Die in der Örtlichkeit wahrnehmbaren Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Agri-Solarpark Weilburg - Hirschhausen“ lassen sich wie folgt beschreiben:
- Im Südwesten: durch den zum Wildpark Tiergarten Weilburg gehörenden Wald
- Im Südosten und Süden: im westlichen Teil durch einen landwirtschaftlichen Wiesenweg, im östlichen Teil durch einen befestigten Feldwirtschaftsweg
- Im Osten: durch einen befestigten Feldwirtschaftsweg
- Im Norden und Nordwesten: durch ein hier eingezäuntes Grundstück bzw. durch die freie Feldflur.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der folgenden Abbildung zu entnehmen. Der Geltungsbereich der FNP-Teiländerung ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes identisch.
Abbildung: Geltungsbereich des Plangebietes (Bebauungsplan und FNP-Teiländerung)
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit, auch Kindern und Jugendlichen als Teil der Öffentlichkeit, ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu beachten bzw. von den Beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen.
Hiermit macht die Stadt Weilburg bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Bauleitpläne (Vorhabenbezogener Bebauungsplan und FNP-Teiländerung) vom 14.07.2025 bis zum 15.08.2025 im Rathaus der Stadt Weilburg, Stadtbauamt Zimmer 1001, Mauerstraße 6/8, 35781 Weilburg zu den untenstehenden Dienststunden öffentlich ausliegt.
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.
Die Dienststunden sind:
- Montag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Dienstag und Mittwoch 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
- Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Folgende Unterlagen / umweltbezogenen Informationen werden ausgelegt:
- Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB
- Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B)
- Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung mit Legende
- Gemeinsame Begründung und Umweltbericht zu Bebauungsplan und Flächennutzungsplan-Teiländerung (Fassung für Scoping-Verfahren)
- Kartierbericht 2024/2025 mit artenschutzrechtlicher Bewertung, Bearbeiter: Dr. Patrick Masius, Stand: 22.04.2025
In o.g. Zeitraum besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.
Unter den Internetadressen
https://argusconcept.planungsbeteiligung.de und www.weilburg.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen bis einschließlich zum 15.08.2025 zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: r.schmidt(at)weilburg.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Für die FNP-Teiländerung gilt:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgender Seite im Internet: https://bauleitplanung.hessen.de/datenschutz
Der Magistrat
gez.
Dr. Johannes Hanisch
Bürgermeister
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Agri-Solarpark Weilburg-Hirschhausen"
- Flächennutzungsplanteiländerung im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-Solarpark Weilburg-Hirschhausen"
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Agri-Solarpark Weilburg - Hirschhausen“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie paralleler Flächennutzungsplanteiländerung - Begründung
- Kartierbericht 2024/2025 mit artenschutzrechtlicher Bewertung