Förderprogramm "Sport integriert Hessen"

Der Stadt Weilburg wurde aus dem Förderprogramm „Sport integriert Hessen“ der hessischen Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Sportjugend Hessen auch für das Jahr 2025 ein Betrag in Höhe von 10.000,00 € bewilligt. Die Mittel sind zur Weiterleitung an Sportvereine vorgesehen, welche Sport- und Bewegungsangebote für Flüchtlinge, Menschen mit Migrationshintergrund, sowie sozial benachteiligter Personen durchführen.

 

Folgende Bereiche können gefördert werden:

•          Sportkurse und Trainingsangebote für und mit Geflüchteten, Menschen mit Migrationshintergrund, sowie sozial benachteiligter Personen

•          Helferkosten bei interkulturellen Sportfesten

•          Offene Sportgruppen für die Zielgruppen (z.B. „Mitternachtssport“)

•          Sachmittel für Sportangebote für die vorgenannte Zielgruppe

•          Sportmaterial (Trainingsbekleidung, Sportschuhe, Schutzausrüstung z.B. Helm, Mundschutz) und Sportgeräte (bspw. Bälle, Schläger), etc.

•          Die Sachmittel für geflohene Menschen aus der Ukraine werden gesondert berücksichtigt

•          Fahrtkosten zur Teilnahme an Turnieren und Wettkämpfen auswärts

•          Kosten als Ausrichter von Turnieren/Wettkämpfen

•          Kosten für Ausflüge mit vorrangig eigenem Sport- und Bewegungsbezug

•          (z.B. Kletterpark, Soccerhalle), der Besuch einer Sportveranstaltung

           (z.B. Bundesligaspiel) ist hiervon ausgenommen.

•          Transportkosten zwischen Trainingsstätte und Flüchtlingsunterkunft gemäß Auslagen (z.B. Busfahrkarte) oder gem. §6 Hessisches Reisekostengesetz (u.a. Auto triftiger Grund: 0,35 €/km).

 

Nicht anerkannt werden können:

•          Catering- und Verpflegungskosten bei Sportfesten, Turnieren etc.

•          Platz- und Hallenmieten

•          Übernahme von Mitgliedsbeiträgen

•          Individuelle Kursgebühren, Schwimmkurse werden gesondert anerkannt

•          Teilnahmegebühren für Ferienspiele oder Sportcamps

•          Gebühren für Spieler- und Startpässe

•          Kosten für investive Baumaßnahmen

•          Übernahme von Mitgliedsbeiträgen

•          Unbewegliche Sachen für integrative und soziale Arbeit

            (z.B. Großsportgeräte wie Tore, Basketballkörbe o.a.) sind nur in begründeten Ausnahmefällen zuwendungsfähig, hier muss vorab Kontakt mit unten genannter Email-Adresse

            aufgenommen werden.

(Es handelt sich um keine abschließende Auflistung. Sollten Sie weitere Ideen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit unten genannter Email Adresse auf)

Interessierte Vereine können ihre Anträge ausschließlich per Email bis zum 1.12.2025 an n.schmidt@weilburg.de richten.

 

Weilburg, den 23. Juni 2025

Dr. Johannes Hanisch

Bürgermeister