Die Stadt Weilburg weist darauf hin, dass die Rückstauebene die jeweilige Straßenhöhe an der Anschlussstelle ist. Das bedeutet, dass Wasser im öffentlichen Kanal bis zu dieser Ebene eingestaut werden darf. Bei Starkregenereignissen ist damit zu rechnen, dass das Wasser so hoch steigt und dann auch auf der Straße weiter fließt. Der Schutz vor Rückstau ist ausschließlich Angelegenheit des Anschlussnehmers. Die Schutzeinrichtungen sind regelmäßig zu warten und entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik nachzurüsten. Ein wirkungsvoller Schutz gegen Rückstau kann durch eine vollautomatische Hebeanlage oder Rückstauklappe erzielt werden.
Weitere Einzelheiten sind der DIN 1986 zu entnehmen.
Da das Wasser bei Starkregenereignissen oberflächlich auf der Straße weiter fließt, empfiehlt es sich, tiefer liegende Gebäudeteile durch eine entsprechende Schwelle zur Straße abzusichern. Ansonsten muss der Anlieger damit rechnen, dass das Wasser seinen Weg von außen in das Gebäude sucht. Auch der Schutz der tiefer liegenden Räume eines Gebäudes vor Oberflächenwasser von umliegenden Flächen fällt ausschließlich in die Sphäre des Grundstückseigentümers.
Für Fragen in dieser Angelegenheit steht Ihnen der Fachbereich „Bauen und Liegenschaften“ unter der Telefonnummer (0 64 71) 3 14-52 zur Verfügung.
Weilburg, 01.04.2025
gez.
Dr. Johannes Hanisch
Bürgermeister