Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weilburg hat in ihrer Sitzung am 20.07.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Keilswingert 1“ beschlossen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine sinnvolle Nachfolgenutzung im Bereich einer leerstehenden Gewerbehalle am westlichen Rand des Gewerbegebietes Weilburg, angrenzend zum Kubacher Weg, geschaffen. Zur Ausweisung gelangt hierzu ein Mischgebiet im Sinne § 6 Baunutzungsverordnung.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes, eine schalltechnische Untersuchung sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen werden in der Zeit vom 10.02.2025 bis 14.03.2025 (einschließlich) auf der Internetseite der Stadt Weilburg veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Weilburg, Stadtbauamt Zimmer 1001, Mauerstraße 6/8, 35781 Weilburg. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.
Die Dienststunden sind:
Montag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag und Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an r.schmidt(at)weilburg.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
a) Umweltbericht gemäß § 2a BauGB. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:
- Boden und Fläche: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Beschreibung der Themen Altstandorte, Bergbau, Kampfmittel, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Bodenhaushalt, Formulierung eingriffsminimierender Maßnahmen.
- Wasser: Bewertung der Planung im Hinblick auf oberirdische Gewässer, einschließlich amtlich festgestellter Überschwemmungsgebiete, Trinkwasserschutzgebiete sowie den Eingriff in den Wasserhaushalt.
- Luft und Klima: Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung und Lokal- bzw. Kleinklima, Beschreibung von Minimierungsmaßnahmen, Beschreibung der Thematik Starkregenereignisse.
- Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzrechtliche Bestands- und Eingriffsbewertung.
- Tier und artenschutzrechtliche Belange: Beschreibung der gesetzlichen Bestimmungen zum Artenschutz und Beurteilung der potenziellen Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange.
- Natura 2000 Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Benennung und Bewertung der Auswirkungen auf die nächstgelegenen Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete) sowie des Landschaftsschutzgebietes „Auenverband Lahn-Dill“
- Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen.
- Biologische Vielfalt: Bestimmung der Begrifflichkeit und Bewertung der Bedeutung des Plangebietes für die biologische Vielfalt.
- Landschaft: Beschreibung des Untersuchungsgebietes und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild.
- Mensch – Wohn- und Erholungsfunktion: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Siedlungsbereiche und die Naherholungsfunktion.
- Kulturelles Erbe und Denkmalschutz: Beschreibung und Bewertung der Betroffenheit von Kultur und sonstigen Sachgütern, Ausführungen zum Thema Bodendenkmäler.
- Bestehende und resultierende Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder für planungsrelevante Schutzgüter durch Unfälle und Katastrophen: Beurteilung einer möglichen Betroffenheit.
Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).
b) Umweltrelevante Stellungnahmen
- Regierungspräsidium Gießen (27.11.2024): Ausführungen zu den regionalplanerischen Belangen. Ausführungen zu den Themen Grundwasser, Wasserversorgung, oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz, Starkregen, kommunales Abwasser, Gewässergüte, kommunale Abfallwirtschaft und Abfallentsorgungsanlagen. Hinweise zum Thema Altstandort, Immissionsschutz sowie zum nachsorgendem und vorsorgendem Bodenschutz. Hinweis auf die Lage des Plangebiets in drei erloschenen Bergwerksfeldern. Ausführungen zu den Themen Schutzgebiete.
c) Weitere umweltrelevante Informationen:
- Schalltechnische Untersuchung: Prognose und Beurteilung der Geräuscheinwirkungen durch die umliegenden Gewerbeflächen sowie durch den Straßenverkehr auf das Plangebiet.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Der Magistrat
gez.
Dr. Johannes Hanisch
Bürgermeister
- Bebauungsplan Begründung (Planungsbüro Fischer)
- Bebauungsplan
- Umweltbericht
- Bestandskarte zum Umweltbericht
- Schalltechnische Untersuchung
- Umweltrelevante Stellungnahme