Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Ortsbeirates des Stadtteils Waldhausen

Bekanntmachung der Wahlleiterin der Stadt Weilburg

Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Ortsbeirates des Stadtteils Waldhausen

Der aufgrund des Wahlvorschlages der Partei Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) gewählte Bewerber

Herr Horst Heldt

hat sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates Waldhausen niedergelegt und verzichtet damit auf seinen Sitz.

Gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) und § 58 Kommunalwahlordnung (KWO) stelle ich daher fest, dass die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags der SPD,

Frau Isabell Heep

für den Ortsbeirat Waldhausen an dessen Stelle tritt und nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person der Stadt Weilburg innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines
Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Weilburg, Mauerstraße 6/8, 35781 Weilburg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Weilburg, den 30.01.2025

gez.
Christine Wörle
Wahlleiterin