Bekanntmachung der Wahlleiterin der Stadt Weilburg
Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Ortsbeirates des Stadtteils Waldhausen
Der aufgrund des Wahlvorschlages der Partei Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) gewählte Bewerber
Herr Horst Heldt
hat sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates Waldhausen niedergelegt und verzichtet damit auf seinen Sitz.
Gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) und § 58 Kommunalwahlordnung (KWO) stelle ich daher fest, dass die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags der SPD,
Frau Isabell Heep
für den Ortsbeirat Waldhausen an dessen Stelle tritt und nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person der Stadt Weilburg innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines
Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Weilburg, Mauerstraße 6/8, 35781 Weilburg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Weilburg, den 30.01.2025
gez.
Christine Wörle
Wahlleiterin