Amtliche Bekanntmachung der Stadt Weilburg
Bauleitplanung der Stadt Weilburg, Stadtteil Kirschhofen
Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Kirschhofen“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weilburg hat in ihrer Sitzung am 16.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Kirschhofen" sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Die Abgrenzung der räumlichen Geltungsbereiche ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses geschaffen werden, um den städtischen Auftrag zur Sicherstellung des Brandschutzes und die allgemeine Hilfe für die Bevölkerung langfristig zu sichern. Zur Ausweisung gelangt hierzu eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“. Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Umwidmung einer Fläche für Landwirtschaft in eine Fläche für den Gemeinbedarf.
Die Bauleitplanverfahren erfolgen im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung der Bauleitpläne sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.
Der Vorentwurf der Bauleitpläne einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit vom
20.01.2025 bis 21.02.2025 (einschließlich)
auf der Internetseite der Stadt Weilburg veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Weilburg, Stadtbauamt Zimmer 1001, Mauerstraße 6-8, 35781 Weilburg. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.
Die Dienststunden sind:
Montag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag und Mittwoch: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an r.schmidt(at)weilburg.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Der Magistrat
Gez.
Dr. Johannes Hanisch
Bürgermeister