Bekanntmachung der Wahlleiterin der Stadt Weilburg
Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weilburg
Der aufgrund des Wahlvorschlages der Partei Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) gewählte Bewerber
Herr Roland Jung
hat sein Mandat als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weilburg niedergelegt und verzichtet damit auf seinen Sitz.
Gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) und § 58 Kommunalwahlordnung (KWO) stelle ich daher fest, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der SPD,
Herr Martin Kramer
für die Stadtverordnetenversammlung an dessen Stelle tritt und nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person der Stadt Weilburg innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Weilburg, Mauerstraße 6/8, 35781 Weilburg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Weilburg, den 20.11.2024
gez.
Christine Wörle
Wahlleiterin