Amtliche Bekanntmachung der Stadt Weilburg
Bauleitplanung der Stadt Weilburg, Stadtteil Ahausen
Bebauungsplan „Vor Gerhards Wasen, 2. Teil“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weilburg hat in ihrer Sitzung am 27.01.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Vor Gerhards Wasen, 2. Teil“ beschlossen. Die Abgrenzung der räumlichen Geltungsbereiche ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen.
Planziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung und Fortführung des 1. Bauabschnittes des bestehenden Wohnbaugebietes am nordöstlichen Rand von Ahausen. Zur Ausweisung gelangt hierzu im Wesentlichen ein Allgemeines Wohngebiet. Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Darstellung einer Wohnbaufläche sowie einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung im Bereich der bestehenden Streuobstwiese.
Die Bauleitplanverfahren erfolgen im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung der Bauleitpläne sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.
Der Vorentwurf der Bauleitpläne einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag wird in der Zeit vom
Montag, 30.09.2024 bis Freitag, 01.11.2024 (einschließlich)
auf der Internetseite der Stadt Weilburg https://www.weilburg.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Weilburg, Stadtbauamt Zimmer 1003, Mauerstraße 6-8, 35781 Weilburg. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.
Die Dienststunden sind:
Montag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag und Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an r.schmidt@weilburg.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Der Magistrat
Gez.
Dr. Johannes Hanisch
Bürgermeister